+49 40 37 08 83 10

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PCS Pleger Consulting & Services GmbH für Schulungsleistungen

1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Schulungsleistungen durch die PCS Pleger Consulting & Services GmbH, nachfolgend „PCS“ genannt.

1.2

Nebenabreden und sonstige Abweichungen von PCS Verträgen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen müssen schriftlich bestätigt werden. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

1.3

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.4

Die von der PCS eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der PCS. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit eingesetzten Trainern sind ausschließlich über die PCS abzuschließen.

2 Termine

2.1

Schulungstermine sind verbindlich vereinbart.

2.2

Nach Auftragserteilung kann der Auftraggeber bis 10 Arbeitstage (Arbeitstage = Mo - Fr ohne gesetzliche Feiertage) vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach fallen 100 % des Seminarpreises als Stornogebühr an. Seminarverschiebungen sind bis 10 Arbeitstage vor dem gebuchten Termin kostenfrei, danach fallen 25% Bearbeitungsgebühren an. Im Falle von ITIL® und Prince2® Prüfungen gelten die Stornierungsregeln entsprechend, außer dass bei Absagen innerhalb von 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Prüfungstermin eine Stornierungsgebühr in Höhe von 55 EUR (zzgl. Ust) anfällt. Bei Nichterscheinen fallen 100 % der Prüfungsgebühr an.

2.3

PCS hat die Möglichkeit, sofern ein Termin aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, bei höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Umständen/Änderungen seitens der Veranstaltungslokation oder aus sonstigen erheblichen Gründen, den Termin auf einen anderen baldigen Termin zu verlegen. In diesem Fall benachrichtigt PCS den Kunden sofort. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall die Umbuchung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Eingang der Benachrichtigung ablehnen. Er kann die Buchung eines anderen Termins wählen. Erfolgt keine Ablehnung durch den Auftraggeber, so gilt der neue Termin als vereinbart.

3 Vergütung

3.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2

Neben den in Ziffer 3.1 genannten Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.3

In der Vergütung ist das Catering, sofern nichts anderes vereinbart wurde, kostenmäßig enthalten. Sollte PCS ein drittes Unternehmen mit dem Catering beauftragen, so kommt dieser Vertrag zwischen dem Kunden und dem Cateringunternehmen zu Stande. PCS wird hier im Auftrag für den Kunden tätig.

3.4

Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, wie die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.

4 Nutzungsrechte / Urheberrecht

4.1

Von schriftlichen Unterlagen, die PCS zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Schulungen übergeben werden, darf PCS Kopien zur eigenen internen Nutzung anfertigen.

4.2

An den von PCS erstellten Schulungsunterlagen, Präsentationen etc. behält sich PCS sämtliche Rechte ausdrücklich vor. Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden einzelvertraglich getroffen.

5 Nicht vertragsgemäße Leistung durch PCS

Bei nicht vertragsgemäßer Leistung durch PCS ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Schulung schriftlich zu rügen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine Rüge eingegangen sein, so gilt die Leistung von PCS als vertragsgemäß erbracht. Im Übrigen gilt Ziffer 6 dieser AGB.

6 Haftung

6.1

PCS haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

6.2

PCS haftet für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden unbeschränkt.

6.3

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PCS nur auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

6.4

Der vorhersehbare, typische Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert, der sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.

6.5

PCS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

6.6

PCS haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhersehbare unabwendbare Ereignisse, beim Auftraggeber eintreten.

6.7

Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für mittelbare Folgeschäden, einschließlich des Nichteintritts des vom Auftraggeber erwarteten Gewinns, ausgeschlossen.

6.8

Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet. Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet PCS nur, wenn sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Auftraggeber zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. PCS haftet demnach für den Aufwand zur Rekonstruktion der Daten.

6.9

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bedingungen unberührt.

6.10

Die Trainings finden, wenn sie beim Kunden stattfinden nicht auf sog. Live-Systemen statt. Der Kunde ist verpflichtet, in einem solchen Fall Schulungsrechner zur Verfügung zu stellen.

7 Geheimhaltung

7.1

Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihr im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von PCS als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von PCS erforderlich ist. In Zweifelsfällen sind die Vertragsparteien verpflichtet, die jeweils andere Vertragspartei vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

Die Parteien sind nicht zur Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die allgemein bekannt werden, von dritter Seite ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der betroffenen Vertragspartei bekannt gemacht werden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offen zulegen sind.

7.2

Beide Vertragspartner verpflichten sich, über den Vertrag und seinen Inhalt Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch für alle zukünftigen Vereinbarungen, die auf Grundlage des Vertrages geschlossen werden.

7.3

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auch mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern sowie weiteren Dritten eine dieser Ziffer entsprechende Regelung zu vereinbaren.

Im Falle der Beendigung des Vertrages bleibt die Verpflichtung zur Geheimhaltung aus den zuvor genannten Ziffern über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages bestehen.

7.4

Ferner gilt für beide Vertragsparteien die Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses und der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

8 Allgemeine Bestimmungen

8.1

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

8.2

PCS ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen. Dies schließt auch die Nennung in Presseveröffentlichungen mit ein.

8.3

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.4

Gerichtsstand ist Hamburg.

PCS AGB Schulung, Stand 27.11.2012